Region
Stuttgart?21 und die verschiedenen Kosten
Maike Pfuderer, Stuttgart. Zum Artikel „Bahnhofsgegner sollen zahlen“ vom 7. Mai. Wenn Thaddäus Kunzmann sich schon zu solch kühnen Thesen versteigt, dann muss er sich schon auch die logischen Folgen seiner Thesen vor Augen führen.
Zum einen stellt sich die Frage danach, welche Folgen es für das im Grundgesetz ausdrücklich verankerte Recht auf Demonstrationsfreiheit haben muss, und zum anderen natürlich auch die Frage, was Herr Kunzmann unter Bürgerbeteiligung versteht. Die für Herrn Kunzmann an den Haaren herbeigezogenen „Verhinderungsversuche“ waren jeweils vom Verwaltungsgericht Stuttgart zugelassene Klagen, die durchaus auch zum Erfolg führten. Das Grundwassermanagement mag dafür als Beispiel dienen.
Während dieser Zeit waren Tausende von Bürgerinnen und Bürgern auf der Straße und haben demonstriert. Dies ist ihr gutes Recht, und für die Kosten hat die Allgemeinheit aufzukommen, so sieht es das Grundgesetz vor.
Die wirklichen Mehrkosten entstehen allerdings aus der lausigen Planung der Deutschen Bahn. Seien es kleine, aber wichtige Dinge wie die Löschwasserleitungen in den Fildertunneln und die dortigen Fluchtwege. Oder aber die schlichte Unterdimensionierung einzelner Bauwerke wie die Wendlinger Kurve. All dies ist notwendig, um den Bahnhof wirklich betreiben und die Fahrpläne fahren zu können.