Maike Pfuderer, Stuttgart. Zum Artikel „Bahnhofsgegner sollen zahlen“ vom 7. Mai. Wenn Thaddäus Kunzmann sich schon zu solch kühnen Thesen versteigt, dann muss er sich schon auch die logischen Folgen seiner Thesen vor Augen führen.
Zum einen stellt sich die Frage danach, welche Folgen es für das im Grundgesetz ausdrücklich verankerte Recht auf Demonstrationsfreiheit haben muss, und zum anderen ...