Region
Stromverbrauch zählt künftig bei Hallenbenutzung
Gemeinderat Oberboihingen änderte die Benutzungs- und Entgeltordnung – Jahresbericht der Kinder- und Jugendbeauftragten
OBERBOIHINGEN (ed). Bei einer Stimmenthaltung verabschiedete der Oberboihinger Gemeinderat in seiner ersten Sitzung in diesem Jahr die Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Hallen, Räume und Plätze der Gemeinde Oberboihingen. Die wichtigste Änderung ist, wie Bürgermeister Helmut Klenk erläuterte, dass künftig die Stromkosten in der Gemeindehalle nach dem tatsächlichen Stromverbrauch abgerechnet werden.
Im Gegenzug hat sich der Gemeinderat mehrheitlich dafür ausgesprochen, dass das Benutzungsentgelt für Veranstaltungen in der Gemeindehalle jeweils um 40 Euro gesenkt wird. Demnach reduziert sich das Entgelt für örtliche Vereine und Institutionen bei Veranstaltungen bis sechs Stunden von 100 auf 60 Euro, darüber hinaus von 120 auf 80 Euro.
Anlass für die Diskussion war, dass die Festsetzung der Entgelte für die Sporthalle Im Kirchrain und der Ballspielhalle im Schul- und Sportbereich Warnenberg im Januar 2004 mit der Maßgabe erfolgte, dass die Gemeinde aus der Vermietung eine Mindesteinnahme von 15 000 Euro im Jahr erzielt. Die Verwaltung war beauftragt worden, die tatsächlichen Entgelteinnahmen, aber insbesondere auch den Unterhaltungsaufwand zu ermitteln.