Bernd-Ulrich Zeeb, Neuffen. Zum Artikel Uns geht es nur um die Einhaltung der Ruhezeit vom 22. September. Der Bebauungsplan Auchtert II wurde bereits 1998 und damit lange vor den ersten Bauplatzverkäufen rechtsverbindlich. In diesem Bebauungsplan ist der Standort des Spielplatzes klar ersichtlich und explizit als Spielfläche für Kinder bis 16 Jahren ausgewiesen.
Die Planer haben hier also ...