NEUFFEN (js). Mehr Spielraum für Kinder, weniger für Hunde. So könnte man die Änderungen an der kommunalen Polizeiverordnung der Stadt Neuffen zusammenfassen. Anlass für die Änderung war die bereits seit längerer Zeit fällige Anpassung an die geltenden Bestimmungen der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung.
Danach kann die Mehrzahl der üblichen Gartengeräte zwischen 7 und 20 Uhr benutzt ...