(pm) Die Sperrzeit zur Ausbringung von Düngemitteln mit einem Stickstoffgehalt von mehr als 1,5 Prozent Gesamt-Stickstoff in der Trockenmasse, hierzu zählen beispielsweise Gülle, Jauche, Klärschlamm, Geflügelkot, Sekundärrohstoffdünger und Mineraldünger, erstreckt sich auf Ackerland vom 1. November bis zum 31. Januar und auf Grünland vom 15. November bis zum 31. Januar.
Auf unbestelltem Ackerland ...