Region
Sperrzeiten für Dünger
Von November bis Januar ist das Ausbringen verboten
(pm) Die Sperrzeit zur Ausbringung von Düngemitteln mit einem Stickstoffgehalt von mehr als 1,5 Prozent Gesamt-Stickstoff in der Trockenmasse, hierzu zählen beispielsweise Gülle, Jauche, Klärschlamm, Geflügelkot, Sekundärrohstoffdünger und Mineraldünger, erstreckt sich auf Ackerland vom 1. November bis zum 31. Januar und auf Grünland vom 15. November bis zum 31. Januar.
Auf unbestelltem Ackerland müssen Gülle, Jauche, sonstige flüssige organische oder organisch-mineralische Düngemittel mit wesentlichen Gehalten an verfügbarem Stickstoff oder Geflügelkot unverzüglich eingearbeitet werden. Grundbodenuntersuchungen für alle Acker- und Grünlandschläge ab einem Hektar sind weiterhin im Abstand von sechs Jahren notwendig. Der Nährstoffvergleich für das Jahr 2009 ist bis spätestens 31. März zu erstellen und auf dem Betrieb aufzubewahren.
Das Landwirtschaftsamt des Landkreises Esslingen führt voraussichtlich im Zeitraum 30. Januar bis 12. Februar einen Lehrgang „Sachkundenachweis im Pflanzenschutz“ durch. Dieser Lehrgang ist für alle erwerbsmäßigen Anwender oder Verkäufer von Pflanzenschutzmitteln erforderlich, die über keine entsprechende Berufsausbildung verfügen. Anmeldungen bis spätestens 31. Dezember beim Landratsamt Esslingen, Landwirtschaftsamt, Marktstraße 16, Nürtingen, Telefon (07 11) 39 02-14 70 oder per E-Mail an Landwirtschaftsamt@lra-es.de.