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Sperrung Weinbergstraße

Walter Salzer, NT-Zizishausen. Im Straßengesetz Baden-Württemberg, Paragraph 13, ist die Nutzung von Straßen und Plätzen durch den allgemeinen Verkehr geregelt. Dort ist bestimmt, wie die Straße zu Verkehrszwecken benutzt werden darf. Dies sind in der Regel Fahrzeuge aller Art, Fußgänger et cetera. Alles, was über diese Verkehrszwecke hinausgeht, ist eine Sondernutzung, die genehmigungspflichtig ...

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