Region
Schusswaffen nicht korrekt aufbewahrt
Ruheständler im Besitz zweier Waffen vor Gericht – Ausschluss der Öffentlichkeit verlangt
NÜRTINGEN. Seit dem Winnender Amoklauf, der in Wendlingen seinen blutigen Endpunkt fand, wird das zugängliche Aufbewahren von Waffen von niemandem mehr als Kavaliersdelikt betrachtet. Das zeigte eine Verhandlung am Nürtinger Amtsgericht. Einem Ruheständler aus einer Kreisgemeinde wurde „unzureichende Aufbewahrung von Schusswaffen“ vorgeworfen. Sie hätten, etwa bei einem Einbruch, in falsche Hände kommen können.
Begonnen hatte alles mit einem Anschreiben des Amtes, wie er seine zwei – zugelassenen – Waffen verwahre. Es handelte sich um ein Kleinkalibergewehr und eine Pistole, ein älteres Modell, ein Erbstück. Der Ruheständler, der noch nie in seinem Leben mit der Polizei zu tun hatte, antwortete wahrheitsgemäß. Er verwahrte die zwei Waffen auf einem Schrank in seinem Keller. Dies entspricht nicht den Vorschriften. Die Reaktion darauf ließ nicht lange auf sich warten. Der Mann erhielt einen schriftlichen Strafbefehl über 900 Euro, verbunden mit dem Einzug der zwei Waffen.