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Satteldach im Neubaugebiet erlaubt

Bebauungsplanänderung gibt Dachformen in „Schlat III“ frei

Pultdach oder Satteldach? So lautet die Frage, die sich nun ein Teil der künftigen Bauherren im Bereich „Schlat III stellen darf.

FRICKENHAUSEN. In Abänderung des ursprünglichen Beschlusses, in dem Baugebiet zwischen der Tischardter und der Dr.-Adenauer-Straße nur Pultdächer zuzulassen, beschloss der Rat der Gemeinde Frickenhausen, in den Abschnitten „A2“ und „A6“ auch Häuser mit Satteldächern ...

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