(pm) Wer ein Haus oder eine Erdgeschosswohnung gemietet hat, ist nicht automatisch zum Schneeschippen verpflichtet, teilt der Esslinger Mieterbund mit. Das muss nur dann sein, wenn es im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart ist. Ansonsten ist der Vermieter für die Schnee- und Eisbeseitigung verantwortlich. Ist der Mieter vertraglich zur Schnee- und Eisbeseitigung verpflichtet, kann er wegen ...