Peter Meyer, Neuffen. Zum Artikel Gemeinwohl geht vor vom 1. Februar. Herr Kretschmann, immerhin Fraktionschef der Grünen im Landtag, hat sich wohl bedauerlicherweise nicht mit den Fakten vertraut gemacht. Die Zulassungsausschüsse werden von Vertretern der Krankenkassen und von Ärzten (niedergelassen und angestellt, also Krankenhausärzten) besetzt. Die Modalitäten der ambulanten Zulassung sind geregelt. Da es bereits ein einschlägiges Landessozialgerichtsurteil gab, nach dem Patienten eine Anfahrt zum Facharzt von bis zu 30 Kilometern zugemutet werden kann nach Auffassung der Richter , blieb dem Zulassungsausschuss keine andere Wahl, als dem Krankenhaus die Zulassung zum ambulanten Röntgen zu entziehen. Die Entscheidung des Gerichtes wiederum basiert auf gesetzlichen Vorgaben. Der Gesetzgeber ist die jeweilige Regierung. Vor Schwarz-Rot gab es Rot-Grün auch mit grüner Gesundheitsministerin.