Region
Pflegeheim gestoppt
FILDERSTADT (pm). Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat im Rahmen der so genannten „Vorprüfung des Widerspruchs“ (von Anwohnern) das private Pflegeheim im „eingeschränkten“ Harthäuser Gewerbegebiet „Im Weiher“ vorläufig gestoppt. Die endgültige Entscheidung wird von der Stadt Filderstadt abgewartet. Weitere Schritte sind derzeit nicht vorgesehen.
Der Hintergrund: Die Stadt hat einem Unternehmer die Baugenehmigung für die Erstellung eines privaten Pflegeheims im eingeschränkten Gewerbegebiet „Im Weiher“ erteilt. Denn: Nach der Auffassung des Baurechts- und Bauverwaltungsamtes dienen Pflegeheime einem „sozialen und gesundheitlichen Zweck“ und sind somit in eingeschränkten Gewerbegebieten zulässig. Die Folge: Die Genehmigung musste aus rechtlichen Grünen erteilt werden. Das Gericht kommt nach einer ersten Prüfung zu einem anderen Schluss. Demnach müsse bei Einrichtungen, die sich in eingeschränkten Gewerbegebieten ansiedelten, die medizinisch-ärztliche Betreuung im Vordergrund stehen. Dies sei jedoch bei Pflegeheimen in der Regel nicht so. Das Gericht sieht hier vielmehr den Wohnaspekt gegeben. Und Wohnen sei in solchen Gewerbegebieten ausgeschlossen.