(pm) Der Bundestag hat am Donnerstagabend das Privatinsolvenzrecht reformiert. Schuldner können sich nun im Insolvenzverfahren bereits nach drei statt wie bisher nach sechs Jahren von ihrer Restschuld befreien. Voraussetzung ist, dass mindestens 35 Prozent der ausstehenden Forderungen beglichen werden. Dadurch profitierten auch die Gläubiger von der Reform, so die Nürtinger Bundestagsabgeordnete ...