ALTDORF (käl). Die Satzung der Regelung des Kostenersatzes für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr stammt von 1995 und ist somit bereits etwas in die Jahre gekommen. Die Neufassung des Feuerwehrgesetzes im April gab nun den Anstoß, die Satzung auf den neuesten Stand zu bringen, um bei der Abrechnung von Leistungsersätzen der Altdorfer Freiwilligen Feuerwehr auch rechtskonforme ...