NTZ+ Logo Region

Nach dem Einsatz kommt die Rechnung

Neue Gebührenordnung für das Ausrücken der Feuerwehr

SCHLAITDORF (zog). Rückt die Feuerwehr aus, geht es nicht selten darum, Leib und Leben, Hab und Gut zu retten. Doch wer zahlt eigentlich, wenn die Helfer mit schwerem Gerät anrücken? Geregelt ist das sowohl über das Feuerwehrgesetz als auch die Gemeindeordnung. Kostenfrei sind die Leistungen der Feuerwehr zur Gefahrenabwehr. Dazu zählen Schadenfeuer, öffentliche Notstände ebenso wie technische ...

NTZ+ Logo

Alle Angebote in der Übersicht:
Angebote vergleichen

Sie sind bereits Abonnent?
Hier einloggen

Zur Startseite