Region
Nach Alkohol-Unfall ins Gefängnis
Amtsgericht verurteilt 29-Jährigen zu sechsmonatiger Haftstrafe – Er war mit 1,46 Promille unterwegs
Mit fast 1,5 Promille und ohne Führerschein hatte sich ein 29-Jähriger Mitte März nach der Arbeit hinters Steuer gesetzt. Auf dem Weg nach Hause kam er von der Straße ab und raste frontal in ein anderes Fahrzeug. Gestern wurde er dafür zu einer Gefängnisstrafe verurteilt – er war einschlägig vorbestraft.
NÜRTINGEN. Die Bilder vom Unfall sahen schlimm aus: Der Mazda des jungen Mannes war von der Fahrbahn abgekommen und danach frontal in einen VW Polo gekracht. Beide Fahrzeuge erlitten Totalschaden mit insgesamt 11 000 Euro. Die B 312 bei Neckartailfingen war in der Nacht vom 17. zum 18. März stundenlang gesperrt. Wie durch ein Wunder überlebten die Insassen beider Autos mit leichten Blessuren.
„Ich hatte großes Glück“, sagte der Fahrer des Polos im Zeugenstand. Der 39-Jährige war bei dem Unfall mit Beinverletzungen und einem Schleudertrauma davongekommen. „Der Angeklagte hat sich bei mir entschuldigt“, betonte er. Die Versicherung habe den Unfallschaden inzwischen beglichen. Für ihn sei der Fall abgeschlossen.
Doch juristisch hat die Fahrt im Rausch ein weitaus größeres Nachspiel für den Unfallverursacher. Er saß nämlich ohne Führerschein hinterm Steuer, dafür hatte er reichlich Alkohol im Blut – 1,46 Promille.