Region
Mietobergrenzen sind marktfremd
SPD-Senioren informierten sich über Wohnsituation im Kreis
ESSLINGEN (pm). Auf Einladung der SPD 60 Plus, Kreisverband Esslingen berichteten Ralf Brenner und Frieder Claus, Heimstatt Esslingen, von der Situation von Menschen, die an der Armutsgrenze im Landkreis Esslingen leben.
Einkommensschwache mit Hartz-IV-Leistungen oder Sozialhilfe dürfen nur einfache Wohnungen im unteren Preissegment bewohnen. Dazu setzen die Landkreise sogenannte „Mietobergrenzen“ fest, bis zu denen die Miete vom Amt übernommen wird. Der Landkreis Esslingen hatte bis zum Sommer letzten Jahres Grenzwerte, die vom Sozialgericht als rechtswidrig verworfen worden seien.
Der Landkreis beauftragte eine Unternehmensberatung mit der Entwicklung eines Konzepts für neue Mietobergrenzen. Das Unternehmen habe das Kunststück fertig, trotz explodierender Mieten ein Drittel der alten Grenzwerte noch weiter abzusenken, was insbesondere auch Familien mit Kindern betreffe, so die Referenten. Die Oberbürgermeister der Großen Kreisstädte warnten in einem Brandbrief an den Landrat vor einem Anstieg der Obdachlosigkeit. Der Kreistag beschloss mit Mehrheit diese Obergrenzen mit Wirkung ab August 2018.