(pm) Der Mieterbund Esslingen-Göppingen klärt über Rechte und Pflichten in Sachen Einbauküche auf: Übernimmt oder kauft ein Mieter die vorhandene Einbauküche von seinem Vormieter, wird er Eigentümer der Küche. Er ist dann für Instandhaltung, Reparaturen und den Ersatz defekter Geräte verantwortlich. Bei seinem Auszug muss der Mieter die Einbauküche abbauen und mitnehmen, wenn er sie nicht an ...