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Leinenzwang und Abwasserbescheid

Kurz berichtet aus dem Neckartenzlinger Gemeinderat

NECKARTENZLINGEN. Der Gemeinderat stimmte in seiner Sitzung am Dienstag einer Änderung der Polizeiverordnung zu. Die erste Änderung betrifft den Paragrafen 5 („Haus- und Gartenarbeiten“). Geändert wurde der Zeitraum, in dem die üblicherweise mit Lärm verbundenen Tätigkeiten erlaubt sind. Hier gilt künftig: Laut gewerkelt werden darf werktags (Montag bis Samstag) in der Zeit von 7 bis 20 Uhr ...

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