Anfangsverdacht habe Prüfung durch Staatsanwaltschaft notwendig gemacht
(pm) Das Landratsamt Reutlingen weist die Äußerungen der Bürgermeister Martin Fritz, Großbettlingen, und Matthias Bäcker, Neuffen, im Zusammenhang mit der Prüfung der Finanzsituation der Gemeinde Grafenberg entschieden zurück. Ohne sich bei der Kommunalaufsicht des Landratsamtes Reutlingen über den Sachverhalt zu informieren, hätten die beiden Bürgermeister im Gespräch mit der Nürtinger Zeitung der Kommunalaufsicht unterstellt, im Fall des Ermittlungsverfahrens gegen Bürgermeister a. D. Holger Dembek den Sachverhalt nicht exakt geprüft zu haben.
Dagegen wehrt sich die Reutlinger Behörde. Richtig sei vielmehr, so heißt es in einer Pressemitteilung an unsere Redaktion: „Der Kommunalaufsicht des Landratsamtes Reutlingen war von der Gemeinde Grafenberg – unabhängig von der Prüfung der Finanzsituation durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg – ein Vorgang vorgelegt worden, der außerhalb dieses Themenkomplexes lag. Dieser ließ es möglich erscheinen, dass ein Anfangsverdacht auf eine strafbare Handlung zu Lasten der Gemeinde Grafenberg vorliegt. Dabei spielt die Höhe eines möglichen Schadens zu Lasten der Gemeinde keine Rolle.“