Stuttgarter Gericht hob anderslautendes Urteil des Amtsgerichts Nürtingen auf – Mann wurde freigesprochen
„Muntere Party endete mit Gewalttat“ – unter dieser Überschrift berichtete unsere Zeitung am 18. Januar 2013 über einen Vergewaltigungsprozess vor dem Nürtinger Amtsgericht. Der Angeklagte wurde damals schuldig gesprochen. Das Landgericht in Stuttgart sah den Vorgang ganz anders und sprach den Mann jetzt frei.
NÜRTINGEN/STUTTGART. Zu einem Jahr und sechs Monaten Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung, außerdem zur Zahlung der Kosten des Verfahrens und zur Zahlung von 4800 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung verurteilte das Schöffengericht in Nürtingen im Januar den Angeklagten. Sowohl das Gericht als auch die Staatsanwältin sahen es als erwiesen an, dass der junge Mann im Anschluss an eine Party im Freundeskreis seine frühere Freundin gewaltsam bedrängt und gegen ihren Willen zu sexuellen Handlungen gezwungen habe. Zwei weitere Pärchen, die nach der Party im Nebenzimmer geschlafen haben, gaben vor Gericht an, davon nichts mitbekommen zu haben.
Der Gemeinderat Beuren beschließt den Umbau der Abwasserentsorgung an der Balzholzer Straße
Für viele sind sie schon seit Jahren ein Ärgernis: Die Schachtdeckel auf der Balzholzer Straße, die laut klappern, wenn Lastwagen darüber fahren. Damit wird wohl…