Betreuungsquote von 39 Prozent aber keine statische Größe
Ab 1. August haben Eltern gegenüber den Kommunen einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz auch für Kinder unter drei Jahren. Der Bund habe alles getan, damit Eltern, die es wünschen, dann auch einen Platz erhielten, sagt der CDU-Bundestagsabgeordnete Michael Hennrich.
(pm) „Ab dem 1. August gilt der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für alle Kinder zwischen dem vollendeten ersten und dritten Geburtstag“, sagt der Nürtinger CDU-Bundestagsabgeordnete Michael Hennrich in einer Pressemitteilung. Obwohl der Ausbau der Kleinkindbetreuung in die originäre verfassungsrechtlich geregelte Zuständigkeit der Länder falle, unterstütze der Bund den U 3-Ausbau bis 2014 mit insgesamt 5,4 Milliarden Euro: Auf Investitionen zur Schaffung neuer Betreuungsplätze entfielen über 4,5 Milliarden Euro – für den Betrieb von Kinderkrippen und Tagespflegestellen würden jährlich 845 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.