Die Kinderstiftung Esslingen-Nürtingen erläutert ihre Position
Die Diskussion um eine gesonderte Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz wird schon seit vielen Jahren kontrovers geführt. Mit der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention hatte sich Deutschland bereits im Jahr 1992 dazu verpflichtet, die Bestimmungen der Konvention in die Verfassung aufzunehmen.
Info
Die Kinderstiftung Esslingen-Nürtingen
Seit 2012 setzt sich die Kinderstiftung Esslingen-Nürtingen mit ihrer sozialpolitischen Arbeit und ihren Projekten für Kinderrechte und gegen Kinderarmut ein. Mit dem Kinderbeirat verschaffen wir zum Beispiel jungen Experten in eigener Sache Gehör und Mitspracherecht. Kinder- und Jugendliche entscheiden hier über die Verteilung von Projektfördermitteln und gestalten damit selbst Veränderungsprozesse. Auch mit der Einzelfallbeihilfe und dem Projekt Chancenschenker fördert sie gesellschaftliche Teilhabechancen, insbesondere für Kinder aus einkommensschwachen Familien.
(pm). Während in der Landesverfassung Baden-Württembergs und auch anderen Landesverfassungen bereits wesentliche Rechtsaspekte der Kinderrechte aufgenommen sind, wartet man auf deren Einbettung im Grundgesetz nach drei Jahrzehnten immer noch. Die Kinderstiftung Esslingen-Nürtingen begrüßt daher, dass sich die Bundesregierung nun auf einen Formulierungsvorschlag zur Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz verständigt hat. Die Vertreter der Stiftung sehen diesen Schritt als sehr wichtig und schon längst überfällig an.