Gemeinderat beschließt Erhöhung der Grundsteuer B – Nutzung der Betreuungseinrichtungen weiter flexibilisiert
Zur letzten Sitzung des Gemeinderates Altdorf in diesem Jahr begrüßte Bürgermeister Kälberer einige interessierte Zuhörer und Verbandskämmerer Michael Castro. Dieser erläuterte die Eckdaten des Altdorfer Haushalts.
ALTDORF (käl). Seit 2010 verfügt die Gemeinde Altdorf über eine Hebesatzsatzung, in der die Hebesätze für die Grundsteuer A und B sowie der Hebesatz der Gewerbesteuer festgelegt sind. Da der Haushaltsausgleich im Verwaltungshaushalt 2013 nicht gegeben ist, hat die Verwaltung die Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer B von derzeit 340 auf 350 Prozentpunkte empfohlen. Auch wenn mit den Mehreinnahmen von rund 3000 Euro der Haushalt der Gemeinde Altdorf nicht zu sanieren ist, sollen doch alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden. Nach kurzer Aussprache stimmte das Gremium der Hebesatzänderung zu.
Sowohl Bürgermeister Kälberer als auch Verbandskämmerer Michael Castro erläuterten die Haushaltsplanung 2013 und beantworteten die Fragen aus dem Gremium. Zwar sind die kommunalen Steuereinnahmen in den vergangenen beiden Jahren aufgrund der guten gesamtwirtschaftlichen Lage bei nicht wenigen Kommunen deutlich angestiegen, dennoch ist der immer wieder in den Medien dargestellte breite, signifikante Anstieg der Einnahmenseite nicht in dem Maße in der Gemeinde Altdorf angekommen wie in anderen Kommunen.