Rasenschnitt oder Blumenstauden dürfen nicht angenommen werden
(la) Der Abfallwirtschaftsbetrieb weist darauf hin, dass auf allen Grünschnitt-Sammelplätzen ausschließlich verholzte Grünabfälle angenommen werden, wie zum Beispiel Baumreisig oder Heckenschnitt. Rasenschnitt, Blumenstauden, Gartenabraum oder Laub dürfen zum Schutz des Grundwassers nicht angenommen werden. Da die verholzten Grünabfälle zum größten Teil für umweltfreundliche Holzhackschnitzelheizungen aufbereitet werden, wären krautige Abfälle zudem auch sehr störend. Diese nicht verholzten pflanzlichen Abfälle können über die Biotonne oder das eigene Kompostieren verwertet werden. Für den Spitzenbedarf werden auf der Sammelstelle spezielle Biomüllsäcke angeboten. Auch Laubsäcke sind dort erhältlich. Als weiterer Service kann Laub und Grasschnitt (keine Blumenstauden oder Ähnliches) bei den neun Kompostierungsanlagen in Kleinmengen kostenlos abgegeben werden, solange vor Ort keine Probleme bei der Verarbeitung entstehen. Bei Fragen zur Kompostierung hilft die Kundenberatung des Abfallwirtschaftsbetriebes gerne weiter: Telefon (08 00) 93 12-526 (Anrufe aus dem Festnetz kostenlos).