(la) Der Abfallwirtschaftsbetrieb weist darauf hin, dass auf allen Grünschnitt-Sammelplätzen ausschließlich verholzte Grünabfälle angenommen werden, wie zum Beispiel Baumreisig oder Heckenschnitt. Rasenschnitt, Blumenstauden, Gartenabraum oder Laub dürfen zum Schutz des Grundwassers nicht angenommen werden. Da die verholzten Grünabfälle zum größten Teil für umweltfreundliche ...