Das Urteil des Amtsgerichts Nürtingen zum Rechtsstreit der Gemeinde Neckartailfingen mit einem Senioren-Paar liegt nun vor. Trotz eines Schlaganfalls im Vorjahr muss der 75-Jährige die gemeindliche 150-Quadratmeter-Wohnung nach 25-jährigem Mietverhältnis bis Ende September räumen. Die Gemeinde möchte in der Wohnung Asylbewerber unterbringen.
Bis Ende September soll das Senioren-Paar die oberen Etagen des alten Schulhauses in Neckartailfingen geräumt haben. Foto: Holzwarth
NECKARTAILFINGEN/NÜRTINGEN. Die Gemeinde habe „nachvollziehbar dargelegt, dass sie die Sechs-Zimmer-Wohnung aufgrund ihrer Größe zur Anschlussunterbringung benötigt“, begründet Richterin Claudia Broß ihr Urteil. Dass das Landratsamt derzeit für Neckartailfingen andernorts Flüchtlinge unterbringt, zu deren Aufnahme die Gemeinde verpflichtet ist, sei „reine Kulanz, die nichts an der bestehenden Verpflichtung der Gemeinde zur Aufnahme der ihr zugewiesenen Personen ändert“.
Und plötzlich war sie nicht mehr da: die imposante Eiche, die in der Raiffeisenstraße, gleich gegenüber des Edeka-Marktes, so viele Jahre lang das Ortsbild Grötzingens geprägt hat. Laut Stadtverwaltung musste der Baum weichen. Umweltschützer kritisieren die…