NECKARTENZLINGEN (vh). Die in den 1970er-Jahren erstellte Bebauung in der Goethestraße, Hausnummern 44 und 46, ist teilweise in einem baulichen Zustand, der dringend eine Modernisierung erfordert. Mangels eines Bebauungsplans besteht derzeit jedoch kein Baurecht, sodass selbst kleinere bauliche Veränderungen ausgeschlossen sind. Der Gemeinderat hat deshalb im März 2015 beschlossen, den ...