(pm) Wer als EU-Bürger in Deutschland an der Europawahl am 7. Juni teilnehmen möchte, muss bei der Gemeindebehörde seines deutschen Wohnortes in das Wählerverzeichnis eingetragen sein. Darauf macht der SPD-Kreisverband Esslingen in einer Mitteilung aufmerksam. Dies rühre daher, dass ein Unionsbürger entscheiden kann, ob er in seinem Herkunftsstaat oder in Deutschland wählen will. Wer bereits 2004 ...