Michael Hennrich (CDU) zum neuen Zuwanderungsgesetz
Vor einem Ehegattennachzug werde ein Nachweis einfacher Deutschkenntnisse verlangt. Das Nachzugsalter wurde auf 18 Jahre angehoben. Damit soll der Praxis der Schein- und Zwangsverehelichung entgegengewirkt werden.
Mit der sogenannten Mehmet-Klausel sei es möglich, Intensivtäter mehr als bisher auszuweisen. Und es sei eine bessere Kontrolle von ...