(pm) Im Dezember 2008 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die Kürzung der Entfernungspauschale verfassungswidrig war. Seither sind Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte wieder ab dem ersten Kilometer mit 30 Cent pro Entfernungskilometer begünstigt. Ob für die Fahrten der eigene Pkw, das Fahrrad, die Bahn, der Bus oder ein anderes Beförderungsmittel genutzt wird, ist unerheblich. ...