Rat stimmt für Erhebung von Bodenversiegelung aus der Luft zur Abwassergebührenneuordnung
NECKARTAILFINGEN (rg). Auch der Neckartailfinger Gemeinderat votierte in seiner jüngsten Sitzung am Dienstagabend für die Teilnahme an einer Befliegungsaktion, die zur Vorbereitung der Neuordnung der Abwassergebühren dienen soll. Bürgermeister Jens Timm stellte dem Gremium noch einmal die Hintergründe vor, die es erforderlich machen, den Grad der Bodenversiegelung auf den Grundstücken im Gemeindegebiet zu erheben: Grundlage hierzu ist ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs, wonach Abwassergebühren künftig nicht mehr einfach durch die Bemessung des verbrauchten Frischwassers berechnet werden dürfen, auch in die Kanalisation eingeleitete Regenwassermengen müssen künftig hierfür herangezogen werden.
Hierzu muss jedoch genau erfasst werden, welche Flächen auf einem Grundstück in den Kanal entwässern, also zum Beispiel Dachflächen oder geteerte Zufahrten und Parkplätze. „Das soll mehr Gebührengerechtigkeit schaffen“, so Timm.