GRAFENBERG (der). Bürgermeister Volker Brodbeck gab als „weniger erfreuliche Mitteilung“ in der vergangenen Gemeinderatssitzung die Nacherhebung von Bestattungsgebühren bekannt. In den Jahren 2017 bis 2020 seien bei einigen Sterbefällen fehlerhafte Gebührenbescheide erlassen worden. Die durch Satzung vorgeschriebenen Bestattungsgebühren wurden nicht der Höhe nach ausgeschöpft. Eine juristische Prüfung habe ergeben, dass die Gemeindeverwaltung verpflichtet sei, die fehlenden Beträge einzuholen. „Verwaltung und Gemeinderat weisen ausdrücklich darauf hin, dass auf die Nacherhebung gerne ...
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