Region
Es waren Aufnahmen purer Bestialität
Fall von Kinderpornografie vor Gericht – Auf Geldstrafe erkannt
Er verteidige nicht die Tat, er verteidige den Menschen, sagte der Verteidiger. Die Tat war wirklich nicht zu rechtfertigen. Der 48-Jährige auf der Anklagebank hatte sich an seinem Computer in eine einschlägige Tauschbörse eingeklinkt und zumindest zwei kinderpornografische Filme heruntergeladen. Sie zeigten, wie erwachsene Männer mit kleinen Mädchen zugange waren. Es waren Bilder purer ...