Die Angebote im Landkreis werden einer Leistungsbeschreibung unterworfen und zwei Jahre praxiserprobt
Familien mit behinderten Kindern sind großen Belastungen ausgesetzt. Sie zu unterstützen, aber auch behinderte Menschen am Leben in der Gemeinschaft teilhaben zu lassen, ist Aufgabe der Familienentlastenden Dienste. Der Sozialausschuss beschloss kürzlich, die seit 2008 gültigen und nun erweiterten Richtlinien zwei Jahre zu erproben.
Menschen mit Behinderung zu Behörden, kulturellen Veranstaltungen oder anderer Freizeitaktivitäten zu begleiten, mit ihnen Ausflüge oder Ferienprogramme zu machen, mit ihnen zu kochen oder einen Gesprächskreis zu organisieren – das und viele weitere Aktivitäten bieten die Familienentlastenden Dienste im Landkreis Esslingen für Menschen mit Behinderung an. Damit verschaffen sie nicht nur den Familien eine Pause vom Alltag, auch die behinderten Menschen können so am Leben in der Gesellschaft teilnehmen.