Sommerzeit ist Urlaubszeit. Auch Arbeitslose haben einen Anspruch darauf. Doch wer Arbeitslosengeld I oder II bezieht, kann nicht so einfach verreisen.
Grundsätzlich kann ein Arbeitssuchender sechs Wochen im Jahr verreisen. Dies nennt sich offiziell Ortsabwesenheit und nicht Urlaub. Jeder Arbeitslosengeldempfänger muss dies mindestens eine Woche vor Antritt der Reise mit seinem zuständigen ...