Hintergrund
Der einzige Ausschuss, der Beschlüsse fassen kann, ist der Bau- und Verwaltungsausschuss. Die anderen Ausschüsse haben eine rein beratende Funktion und bereiten Entscheidungen des gesamten Gemeinderats vor. Eine Sonderstellung nimmt der Ältestenrat ein. Dazu heißt es im Paragraf 8a der Geschäftsordnung des Neckartenzlinger Gemeinderats: „(. . .) Der Ältestenrat berät den Bürgermeister ...