Der Gemeinderat Großbettlingen beschließt eine neue Friedhofssatzung und die Fortschreibung des Heimatbuchs
Seit 2012 hat die Gemeinde Großbettlingen die Gebühren beim Friedhof nicht mehr erhöht. Am 1. Juli werden sie steigen. Foto: Zanger
GROSSBETTLINGEN (za). Beim Friedhofswesen besteht nach den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes ein Kostendeckungsgebot. Bei Finanzprüfungen und im Zusammenhang mit Anträgen von Landeszuschüssen gerät der Kostendeckungsgrad immer in den Fokus. Zuletzt lag dieser in der Gemeinde Großbettlingen bei rund 50 Prozent, was die Gemeindeverwaltung dazu veranlasste, eine Neukalkulation der Friedhofsgebühren in Auftrag zu geben. Das beauftragte Büro Heyder + Partner hat in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats die Neukalkulation vorgestellt. Die letzte Kalkulation war aus dem Jahr 2012.