Es geht ums Geld und um ästhetische Gesichtspunkte Gemeinderat bremst
NECKARTENZLINGEN. Eine Lärmschutzwand ist allemal ein Notbehelf. Ihr Zweck liegt auf der Hand. Wenn schon ein Wohngebiet in der Nähe einer stark befahrenen Straße liegt, sollen die Bewohner wenigstens nicht mehr als zuträglich vom Lärm der Fahrzeuge belästigt werden. Weil aber eine Lärmschutzwand nicht nur für einen ...