GRAFENBERG (der). Die gesetzliche Regelung zur Splittung der Abwassergebühren erfordert eine genaue Ermittlung der Grundstücksdaten mit einer Unterteilung in bebaute und versiegelte Flächen, die in den Gemeinden unterschiedlich erfasst werden.
Grafenberg hat sich für die „Befliegung“, also für Luftaufnahmen, entschieden, die aus Kostengründen für mehrere Gemeinden gemeinsam gemacht werden, bevor ...