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Corona-Testpflicht: Friseure und Gastronomen befürchten Umsatzeinbruch
Ab Montag gilt für viele Bereiche des öffentlichen Lebens eine Testpflicht für ungeimpfte Personen – unabhängig von der Inzidenz. Friseure und Gastronomen befürchten einen erneuten Umsatzeinbruch.
Mit einer Inzidenz von knapp über 20 befindet sich der Landkreis Esslingen noch immer in der Inzidenzstufe zwei. Dennoch soll ab Montag wieder für viele Bereiche des öffentlichen Lebens eine Corona-Testpflicht gelten – zumindest für ungeimpfte Personen.
Bund und Länder haben sich auf die 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet) ab einem Inzidenzwert von 35 geeinigt. Die baden-württembergische Landesregierung möchte sich an dieser Zahl aber nicht mehr orientieren. In der neuen Corona-Verordnung soll die Inzidenz „nicht mehr als ordnungspolitisches Instrument auftauchen.“ Das teilte das ...
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Landkreis Esslingen | 04.05.2024 - 05:00
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