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Bund kann sich nicht von Pflichten befreien

Siegfried Stumpp, Erkenbrechtsweiler. Zum Artikel „Vorbereitung für den Ernstfall“ vom 23. August. Von Regierungs-Mitgliedern sollten Aufrufe wie schonungslose Aufklärung über Eigenverantwortung, Selbstschutz und Selbsthilfefähigkeit mit Vorsicht gegenüber den Bundesbürgern geäußert werden! Der Bund kann sich von seinen Pflichten gegenüber seiner Bürger in gar keiner Weise befreien oder gar ...

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