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„Bei Betreuung auf gutem Weg“

Zielvorgabe zur Erfüllung des gesetzlich garantierten Betreuungsanspruchs kann aber nicht über einen Kamm geschoren werden

Die Kommunen tun viel für den Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen, Sorgen bereitet aber der Fachkräftemangel. Archivfoto: Holzwarth

Bis zum 1. August dieses Jahres müssen Städte und Gemeinden den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für unter Dreijährige erfüllen können. „Wir sind auf einem guten Weg, auch wenn wir das vorgegebene Ziel wohl noch nicht ganz erreichen werden“, sagte Kreissozialdezernent Dieter Krug in der letzten Sitzung des Jugendhilfeausschusses.

Für die Altersgruppe bis drei Jahren orientieren sich die ...

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