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Baufreiheit ist keine Pflicht

Mieter sind nicht verpflichtet, Platz für Handwerkerarbeiten zu machen

(pm) Plant der Vermieter Modernisierungs- oder Reparaturarbeiten in der Wohnung des Mieters, muss der nach Angaben des Deutschen Mieterbundes Esslingen-Göppingen keine „Baufreiheit“ schaffen. Das bedeutet, der Mieter muss keine Schränke abbauen, Möbel aus dem Zimmer oder aus der Wohnung schleppen, um die Handwerkerarbeiten zu erleichtern oder zu ermöglichen. Das gilt nach einer Entscheidung des ...

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