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Angeklagter muss in Therapie

Angriffe gegen die Ehefrau – Täter ist schuldunfähig

GROSSBETTLINGEN. Der Mann, der in Großbettlingen seine Ehefrau mit einer Axt bedrohte, sie beleidigte und einmal am Hals würgte, handelte im Zustand eines paranoiden Wahns. Das Stuttgarter Landgericht wies den 50-Jährigen jetzt wegen Schuldunfähigkeit in die Psychiatrie ein, setzte diese Anordnung aber zur Bewährung aus, um dem Mann eine ambulant psychiatrische Behandlung in Freiheit zu ...

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