Region
Angeklagter in die Psychiatrie?
Gutachten bescheinigt schwere Persönlichkeitsstörungen
Im Prozess um die Brandstiftung am Linsenhöfer DRK-Heim und die Schießerei auf Fahrzeuge im Neuffener Tal wurde gestern der psychiatrische Gutachter gehört. Er bescheinigte dem Angeklagten ein Borderline-Syndrom und Pyromanie. Der Staatsanwalt forderte eine Einweisung in die Psychiatrie und eine zweijährige Haftstrafe.
STUTTGART. Der fünfte Prozesstag vor vor der 4. Großen Jugendkammer des Landgerichts gehörte dem psychiatrischen Gutachter. Der Kinder- und Jugendpsychiater Reimar du Bois und seine Kollegin Judith Arnscheid hatten den Angeklagten bei mehreren Treffen untersucht.
Laut du Bois leide der Angeklagte seit seiner frühen Kindheit unter einer Aufmerksamkeitsdefizit- / Hyperaktivitätsstörung (ADHS). Er diagnostizierte bei dem jungen Mann eine Borderline-Persönlichkeitsstörung sowie eine „pathologische Störung der Impulskontrolle“ in Bezug auf Feuer, sprich eine Pyromanie. Außerdem erfülle er mehrere Kriterien weiterer Persönlichkeitsstörungen. Befragungen und Tests hätten bei ihm „Extremwerte weit im klinischen Bereich ergeben“, so der Gutachter.
Schon im Kindergarten hätte der Angeklagte Integrationshilfe bekommen und sich immer schwer getan, sich in soziale Gruppen einzufügen. Auch beim Jugendrotkreuz und der Feuerwehr habe er keinen Anschluss gefunden.