ALTENRIET (zog). Altenriet gibt sich eine neue Erschließungssatzung. Damit greift die Gemeinde die Änderungen auf, die sich mit dem Übergang des Bundes- in das Landesgesetz im Jahr 2005 ergeben haben. So trägt die Gemeinde künftig nur fünf Prozent der beitragspflichtigen Kosten.
Bislang betrug der Gemeindeanteil hier zehn von Hundert. Die Kommune behält sich zudem das Recht offen, auch für ...