Wo kein Kläger ist, da ist kein Richter. Unter diesem Motto könnte man schnell über das Urteil des nordrhein-westfälischen Verfassungsgerichtshofs zu Ansiedlungen von Handelszentren einer- und dem Selbstverwaltungsrecht der Kommunen andererseits (siehe Bericht auf dieser Seite) hinweggehen. Aber fühle sich keiner zu sicher! Vielleicht klagt ja mal doch jemand. Und dann könnte es spannend werden, ...