Gericht hält Windreich-Gründer der Insolvenzverschleppung und des Betrugs für schuldig – Verteidigung kündigt Revision an
Am Ende glaubte das Gericht den Beteuerungen des Angeklagten Willi Balz nicht, er habe niemanden getäuscht und betrogen: Die 16. Strafkammer des Stuttgarter Landgerichts verurteilte gestern den Wolfschlüger Unternehmer zu viereinhalb Jahren Gefängnis.
Willi Balz auf dem Weg zur Urteilsverkündung im Saal 6 des Stuttgarter Landgerichts am Mittwoch. Foto: Just
WOLFSCHLUGEN/STUTTGART. Das Gericht hält den 60-Jährigen der Insolvenzverschleppung, des Betrugs, der Untreue, der Unterschlagung, der Gläubigerbegünstigung und des Insiderhandels für schuldig. Die Kammer unter Vorsitz von Richter Alexander Stuckert folgte in fast allen Punkten der Auffassung der Staatsanwaltschaft, die fünf Jahre und drei Monate Haft gefordert hatte. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.