Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat die Klage von Dieter Braunmüller, der stellvertretend für die Bürgerinitiative und für alle Unterzeichner des Bürgerbegehrens geklagt hatte, abgeschmettert. Damit folgt die Kammer der Rechtsprechung anderer Gerichte.
Zu unbestimmt und zu missverständlich seien die Formulierungen von Frage und Begründung gewesen. Wenn man ehrlich ist, wurde die Debatte zum ...