(pm) Wenige Tage vor der Volksabstimmung über die Gesetzesvorlage des S21-Kündigungsgesetzes am 27. November 2011 hat Landesabstimmungsleiterin Christiane Friedrich noch auf Folgendes hingewiesen: Eine Abweichung zu Parlamentswahlen besteht darin, dass die Stimmbenachrichtigung kein Postkarten-, sondern ein Briefformat hat und bei der Urnenabstimmung der Stimmzettel in einem amtlichen Umschlag in ...