Der 42-Jährige, der im Oktober vergangenen Jahres seine Mutter im gemeinsamen Haus in Oberensingen mit einer Axt getötet hat, muss auf unabsehbare Zeit in der Psychiatrie bleiben. Das Stuttgarter Landgericht sah es als erwiesen an, dass er zum Tatzeitpunkt psychotisch und damit schuldunfähig war.
NT-OBERENSINGEN/STUTTGART. Damit folgte die 1. Schwurgerichtskammer des Landgerichts der Forderung von ...